Saksa – Ylin taso – Tekstin ymmĂ€rtĂ€minen
SchĂŒler dĂŒrfen Lehrer benoten
Die Benotung von Lehrern durch ihre SchĂŒler im Internet ist rechtmĂ€Ăig. Das Kölner Landgericht hat heute in einem Zivilverfahren entschieden, dass solche Bewertungen als zulĂ€ssige MeinungsĂ€uĂerungen gelten. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte zum zweiten Mal gegen das Internetportal spickmich.de auf Unterlassung geklagt. Sie sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Auf der Website spickmich.de können SchĂŒler die Leistung ihrer Lehrer bewerten – anonym. In Deutschland hat bislang mehr als eine Viertelmillion SchĂŒler hiervon Gebrauch gemacht. Die Website ist umstritten, weil ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann – sowohl durch SchĂŒler als auch durch Lehrer. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband sehen die Persönlichkeitsrechte der benoteten Lehrer nicht ausreichend geschĂŒtzt.
Schon im vergangenen Jahr hatte die Lehrerin geklagt. Einen Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung lehnte das Kölner Landgericht ab und entschied, dass Lehrer die Bewertung durch die SchĂŒler hinnehmen mĂŒssen, “solange keine diffamierende SchmĂ€hkritik” vorliegt. Die Meinungsfreiheit der SchĂŒler wiege mehr, urteilte das Gericht.
Nun aber fĂŒhrte die Richterin heute aus, dass sowohl im Bewertungsmodell als auch im bei spickmich.de ausgestellten Zeugnis nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der KlĂ€gerin betroffen seien. Bewertet wĂŒrde lediglich die konkrete AusĂŒbung ihrer beruflichen TĂ€tigkeit.
“Wir freuen uns, dass die Richterin erneut fĂŒr die Meinungsfreiheit der SchĂŒler entschieden hat”, sagte Spickmich-Pressesprecher Bernd Dicks zu ZEIT online. “Das Urteil zeigt, dass das Klassenzimmer nicht das Wohnzimmer der Lehrer ist und dass Lehrer durch ihre Arbeit im öffentlichen Dienst auch von öffentlichem Interesse sind.”
Aufgeben will die Gymnasiallehrerin, deren Bewertung durch etwa 50 ihrer SchĂŒler bei spickmich.de mittlerweile von 4,3 auf 3,1 gestiegen ist, allerdings nicht: Sie hat angekĂŒndigt, Berufung einzulegen und strebt eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Die Zeit
Schnelles Geld fĂŒr StrohmĂ€nner
Phisher werden immer dreister
Phishing ist ein Kunstwort, das aus den Wörtern Password und Fishing entstand. Im Visier haben die BetrĂŒger vor allem jene, die ihre GeldgeschĂ€fte vom PC aus erledigen. In Deutschland sind es rund 20 Millionen Kunden, die Online-Banking betreiben.
Die Schwindler verschaffen sich auf unterschiedliche Weise die notwendigen Daten, um Konten abrĂ€umen zu können. Zum einen schleusen sie SchnĂŒffelprogramme in den PC ein, welche die sensiblen Informationen wie Kreditkartennummern, PINs und TANs sowie andere persönliche Informationen ausspionieren. Zum anderen locken sie den Online-Kunden per E-Mail auf eine Webseite, die der seiner Bank sehr Ă€hnlich sieht. Mit fadenscheinigen GrĂŒnden werden dann die notwendigen Daten erfragt. Inzwischen warnt so gut wie jede Bank auf ihrer Homepage vor den raffinierten Attacken – ergĂ€nzt mit Tipps, wie man sich dagegen schĂŒtzt. Doch die Phisher werden immer dreister.
âSeit zwei Monaten nimmt die Zahl der GeschĂ€digten beim Online-Banking deutlich zuâ, warnte Ende Mai die Berliner Polizei. Der neueste Trick, mit dem die Spuren des erbeuteten Geldes verwischt werden sollen: Die BetrĂŒger heuern per E-Mail oder Anzeigen StrohmĂ€nner und -frauen an, die ihre privaten Konten zur VerfĂŒgung stellen. Darauf geht dann eine Summe ein, die auf ein anderes Konto ĂŒberwiesen werden soll – nach Abzug einer Provision. Schnell verdientes Geld, werden selbst unbescholtene BĂŒrger glauben. Ihr Risiko: Kommt die Sache heraus, mĂŒssen sie das Geld zurĂŒckzahlen, auch wenn es schon lĂ€ngst den Besitzer gewechselt hat. Der versteckte sich im Fall der Berliner Polizei in einem Land der Russischen Föderation.
Bislang ist noch ungeklĂ€rt, ob die ausgeraubten Kontoihnhaber einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn das Geld nicht wieder auftaucht. Die Postbank, die auf diesem Gebiet in der Vergangenheit einschlĂ€gige Erfahrungen sammelte, ersetzte ihren Kunden bislang den Verlust. Ob das bei allen Kreditinstituten zur gĂ€ngigen Praxis wird, darf bezweifelt werden. âDarĂŒber, wie die Richter entscheiden, wenn es zu Klagen kommt, wage ich keine Prognoseâ, sagt Hedda Castello, Expertin fĂŒr solche FĂ€lle beim Verbraucherschutz in Hamburg.
Die Zeit
Urlaub mit Hindernissen
Bevor die geplante Urlaubsreise gebucht wird, sollten Arbeitnehmer daran denken, den Urlaub vom Chef genehmigen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie auf den Stornierungskosten sitzen bleiben, wenn der Arbeitgeber zu Recht den Urlaub verweigert. Wird der Urlaub ohne vorherige Genehmigung angetreten, droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Dann darf der Arbeitgeber kĂŒndigen.
Wer seinen Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen möchte, muss wissen, dass UrlaubsantrĂ€ge nicht genehmigt werden mĂŒssen, wenn dringende betriebliche Belange vorrangig sind. Das können zum Beispiel unvorhergesehene PersonalengpĂ€sse, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder wichtige AuftrĂ€ge sein. Da es sich hierbei aber um AusnahmefĂ€lle handelt, werden gerichtliche Streitigkeiten ĂŒber den Urlaub von Arbeitnehmern fast immer gewonnen.
Berliner Morgenpost
Wichtiger Hinweis
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der LĂ€nder vor – teilweise irrefĂŒhrenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit hĂ€ufen sich die FĂ€lle, in denen diverse Unternehmen – teilweise unter Verwendung behördenĂ€hnlich gestalteter Schreiben oder geschĂŒtzter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de – âLeistungenâ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. Ă€. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen fĂŒr bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und ĂberweisungstrĂ€ger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten fĂŒr sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenĂŒber dem Aussteller wird hierdurch nicht begrĂŒndet.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz steht, AbfĂ€lle mĂŒsse jeder möglichst vermeiden. Trotzdem anfallender MĂŒll soll verwertet werden. Erst als letzte Option sieht das Gesetz die MĂŒlltonne vor. Die Familie RheinlĂ€nder in Heimweiler im HunsrĂŒck folgt diesem Gesetz konsequent. Sie kaufen nichts, von dem sie wissen, dass dabei RestmĂŒll entsteht. Aber fĂŒr die zustĂ€ndige Behörde in Bad Kreuznach ist ein Leben ohne RestmĂŒll unvorstellbar. Sie verlangt von der Familie MĂŒllgebĂŒhren, RheinlĂ€nders zahlen nicht. Deshalb steht Herr RheinlĂ€nder schon zum dritten Mal vor Gericht. Er verlangt, dass sein Haushalt als erster und einziger Haushalt von der RestmĂŒllgebĂŒhr befreit wird. Zwei Prozesse hat er verloren, wird er den dritten gewinnen? âWenn ich kein Recht bekomme, heiĂt das noch lange nicht, dass ich nicht recht habe.â sagt er.
ZEIT