Saksa – Ylin taso – Tekstin ymmärtäminen

Saksa – Ylin taso – Tekstin ymmärtäminen

 

Monivalintatehtävä:


Lue uutinen ja siihen liittyvät kysymykset. Valitse oikea vaihtoehto (A, B tai C).
M1. Vor Gericht wurde entschieden, dass im Internet
M2. Die im Artikel behandelte Internetseite
M3. In seiner Ablehung des Antrags der Lehrerin
M4. Nach Meinung der Richterin im neuen Verfahren
M5. Die Lehrerin plant nun

Schüler dürfen Lehrer benoten
 
Die Benotung von Lehrern durch ihre Schüler im Internet ist rechtmäßig. Das Kölner Landgericht hat heute in einem Zivilverfahren entschieden, dass solche Bewertungen als zulässige Meinungsäußerungen gelten. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte zum zweiten Mal gegen das Internetportal spickmich.de auf Unterlassung geklagt. Sie sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
 
Auf der Website spickmich.de können Schüler die Leistung ihrer Lehrer bewerten – anonym. In Deutschland hat bislang mehr als eine Viertelmillion Schüler hiervon Gebrauch gemacht. Die Website ist umstritten, weil ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann – sowohl durch Schüler als auch durch Lehrer. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband sehen die Persönlichkeitsrechte der benoteten Lehrer nicht ausreichend geschützt.
 
Schon im vergangenen Jahr hatte die Lehrerin geklagt. Einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung lehnte das Kölner Landgericht ab und entschied, dass Lehrer die Bewertung durch die Schüler hinnehmen müssen, “solange keine diffamierende Schmähkritik” vorliegt. Die Meinungsfreiheit der Schüler wiege mehr, urteilte das Gericht.
 
Nun aber führte die Richterin heute aus, dass sowohl im Bewertungsmodell als auch im bei spickmich.de ausgestellten Zeugnis nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen seien. Bewertet würde lediglich die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
 
“Wir freuen uns, dass die Richterin erneut für die Meinungsfreiheit der Schüler entschieden hat”, sagte Spickmich-Pressesprecher Bernd Dicks zu ZEIT online. “Das Urteil zeigt, dass das Klassenzimmer nicht das Wohnzimmer der Lehrer ist und dass Lehrer durch ihre Arbeit im öffentlichen Dienst auch von öffentlichem Interesse sind.”
 
Aufgeben will die Gymnasiallehrerin, deren Bewertung durch etwa 50 ihrer Schüler bei spickmich.de mittlerweile von 4,3 auf 3,1 gestiegen ist, allerdings nicht: Sie hat angekündigt, Berufung einzulegen und strebt eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
 
Die Zeit

 

Oikein-väärin-tehtävä:


Lue artikkeli ja vastaa, ovatko kysymykset oikein vai väärin.
M6. Benutzer von Online-Banking werden leichter zu Opfern der im Artikel beschriebenen Betrugsformen.
M7. Die Betrüger locken Bankkunden einer bestimmten Bank auf die Internetseiten von anderen Banken.
M8. Den Banken ist es gelungen, durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen die Zahl der Betrugsfälle zu verringern.
M9. Die Betrüger bekommen das von fremden Konten erschwindelte Geld über die Konten von Helfern.
M10. Die Bankkunden müssen das Geld ersetzen, dass die Betrüger durch ihre Vermittlung von anderen Konten abgezogen haben.
M11. Die Banken haben sich bisher geweigert, ihren Kunden das verschwundene Geld zu ersetzen.
M12. Die Verbraucherschutzexpertin empfiehlt den Bankkunden, die Banken in solchen Betrugsfällen auf Schadenersatz zu verklagen.

Schnelles Geld für Strohmänner
Phisher werden immer dreister
 
Phishing ist ein Kunstwort, das aus den Wörtern Password und Fishing entstand. Im Visier haben die Betrüger vor allem jene, die ihre Geldgeschäfte vom PC aus erledigen. In Deutschland sind es rund 20 Millionen Kunden, die Online-Banking betreiben.
 
Die Schwindler verschaffen sich auf unterschiedliche Weise die notwendigen Daten, um Konten abräumen zu können. Zum einen schleusen sie Schnüffelprogramme in den PC ein, welche die sensiblen Informationen wie Kreditkartennummern, PINs und TANs sowie andere persönliche Informationen ausspionieren. Zum anderen locken sie den Online-Kunden per E-Mail auf eine Webseite, die der seiner Bank sehr ähnlich sieht. Mit fadenscheinigen Gründen werden dann die notwendigen Daten erfragt. Inzwischen warnt so gut wie jede Bank auf ihrer Homepage vor den raffinierten Attacken – ergänzt mit Tipps, wie man sich dagegen schützt. Doch die Phisher werden immer dreister.
 
„Seit zwei Monaten nimmt die Zahl der Geschädigten beim Online-Banking deutlich zu“, warnte Ende Mai die Berliner Polizei. Der neueste Trick, mit dem die Spuren des erbeuteten Geldes verwischt werden sollen: Die Betrüger heuern per E-Mail oder Anzeigen Strohmänner und -frauen an, die ihre privaten Konten zur Verfügung stellen. Darauf geht dann eine Summe ein, die auf ein anderes Konto überwiesen werden soll – nach Abzug einer Provision. Schnell verdientes Geld, werden selbst unbescholtene Bürger glauben. Ihr Risiko: Kommt die Sache heraus, müssen sie das Geld zurückzahlen, auch wenn es schon längst den Besitzer gewechselt hat. Der versteckte sich im Fall der Berliner Polizei in einem Land der Russischen Föderation.
 
Bislang ist noch ungeklärt, ob die ausgeraubten Kontoihnhaber einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn das Geld nicht wieder auftaucht. Die Postbank, die auf diesem Gebiet in der Vergangenheit einschlägige Erfahrungen sammelte, ersetzte ihren Kunden bislang den Verlust. Ob das bei allen Kreditinstituten zur gängigen Praxis wird, darf bezweifelt werden. „Darüber, wie die Richter entscheiden, wenn es zu Klagen kommt, wage ich keine Prognose“, sagt Hedda Castello, Expertin für solche Fälle beim Verbraucherschutz in Hamburg.
 
Die Zeit

 

Avoimet kysymykset:


Lue uutinen ja siihen liittyvät kysymykset. Vastaa kysymyksiin saksaksi.
A1. Welche Folgen kann es für Arbeitnehmer haben, wenn sie ohne Genehmigung ihres Arbeitgebers einen Urlaub buchen? Nennen Sie drei Dinge.
A2. Wie verlaufen gerichtliche Streitigkeiten über das Urlaubsrecht normalerweise? Warum?

Urlaub mit Hindernissen
 
Bevor die geplante Urlaubsreise gebucht wird, sollten Arbeitnehmer daran denken, den Urlaub vom Chef genehmigen zu lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie auf den Stornierungskosten sitzen bleiben, wenn der Arbeitgeber zu Recht den Urlaub verweigert. Wird der Urlaub ohne vorherige Genehmigung angetreten, droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes. Dann darf der Arbeitgeber kündigen.
 
Wer seinen Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen möchte, muss wissen, dass Urlaubsanträge nicht genehmigt werden müssen, wenn dringende betriebliche Belange vorrangig sind. Das können zum Beispiel unvorhergesehene Personalengpässe, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder wichtige Aufträge sein. Da es sich hierbei aber um Ausnahmefälle handelt, werden gerichtliche Streitigkeiten über den Urlaub von Arbeitnehmern fast immer gewonnen.
 
Berliner Morgenpost

Avoimet kysymykset:


Tiedote          

Lue teksti ja vastaa kysymyksiin saksaksi.
A1. Für welche Dienstleistungen werden im Namen von Behörden Zahlungen erwschwindelt? Nennen Sie 2 Beispiele.
A2. Was macht diese Betrugsversuche für den Verbraucher so problematisch? Nennen Sie 2 Dinge.
A3. Was rät die Justizverwaltung den Adressaten solcher Schreiben?

Wichtiger Hinweis
 
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen – teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de – „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Avoimet kysymykset:


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A1. Mikä lain mukaan ”Restmüll” on? (2 asiaa)
A2. Mistä oikeudenkäynnissä on kyse? (2 asiaa)

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz steht, Abfälle müsse jeder möglichst vermeiden. Trotzdem anfallender Müll soll verwertet werden. Erst als letzte Option sieht das Gesetz die Mülltonne vor. Die Familie Rheinländer in Heimweiler im Hunsrück folgt diesem Gesetz konsequent. Sie kaufen nichts, von dem sie wissen, dass dabei Restmüll entsteht. Aber für die zuständige Behörde in Bad Kreuznach ist ein Leben ohne Restmüll unvorstellbar. Sie verlangt von der Familie Müllgebühren, Rheinländers zahlen nicht. Deshalb steht Herr Rheinländer schon zum dritten Mal vor Gericht. Er verlangt, dass sein Haushalt als erster und einziger Haushalt von der Restmüllgebühr befreit wird. Zwei Prozesse hat er verloren, wird er den dritten gewinnen? „Wenn ich kein Recht bekomme, heißt das noch lange nicht, dass ich nicht recht habe.“ sagt er.
ZEIT